Selbstaufblasbares Kostüm Sumo-Ringer - schwarz/weiß
Du willst beim nächsten Fasching oder auf der nächsten Party richtig Eindruck machen? Dann ist das selbstaufblasbare Sumo-Ringer-Kostüm genau das Richtige für Dich! Dieses Kostüm ist ein echter Klassiker unter den aufblasbaren Verkleidungen und sorgt garantiert für jede Menge Lacher und staunende Gesichter. Egal ob Junggesellenabschied, Mottoparty oder Karneval – mit diesem Look bleibst Du allen in Erinnerung. Das imposante Erscheinungsbild im Stil eines traditionellen Sumo-Ringers bringt nicht nur Humor mit, sondern auch einen hohen Wiedererkennungswert. Ein Highlight ist das integrierte Gebläse, das das Kostüm in wenigen Momenten vollständig aufbläst. Du brauchst also keine zusätzliche Vorbereitung – einfach einsteigen, verschließen und einschalten. Der batteriebetriebene Ventilator sorgt zudem für eine konstante Luftzirkulation, was nicht nur das Volumen erhält, sondern auch angenehm belüftet – ein echter Pluspunkt bei langen Events. Trotz der üppigen Form bietet das Kostüm erstaunlich viel Bewegungsfreiheit. Ob Du tanzt, lachst oder einfach durch die Menge schlenderst – Du bleibst flexibel und bequem unterwegs. Das verwendete Polyester ist besonders leicht und strapazierfähig, was es zu einem verlässlichen Begleiter für ausgelassene Feiern macht. Mit der beiliegenden Kopfbedeckung wird der Sumo-Look perfekt abgerundet. Zusammen ergibt sich eine rundum gelungene Verkleidung, die sowohl optisch als auch funktional überzeugt. Wenn Du also Lust hast, in eine witzige Rolle zu schlüpfen und für Stimmung zu sorgen, ist dieses Kostüm wie für Dich gemacht. Einfach anziehen, aufblasen und loslachen – mehr braucht es nicht für einen unvergesslichen Auftritt, Material: 100 % Polyester.HighlightsFür viele Veranstaltungen wie Fasching, Jungesellenabschied, Festivals bestens geeignetMit dem eingebauten Gebläse haben Sie binnen Minuten ein super cooles KostümDer Ventilator sorgt auch für gute DurchlüftungUneingeschränkte BewegungsfreiheitInkl. KopfbedeckungFarbe: schwarz/weiß Lieferumfangselbstaufblasbares Kostüm HinweisHinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG)Informationen zu BatterienDie nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit.1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von BatterienAltbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben.Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben.Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattGAnhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.Hinweis auf ElektroGInformationen zu Elektro- und Elektronik(alt)gerätenDie nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit.1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroGBesitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von AltgerätenBesitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen3. Hinweis zum DatenschutzAuf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.4. Hinweis zu unserer WEEE-RegistrierungsnummerWir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG)Informationen zu BatterienDie nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit.1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von BatterienAltbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben.Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben.Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattGAnhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.