10 Grünabfallsäcke a 40 l Fassungsvermögen. Gilt für die Entsorgung in Zuge der Grünabfallabholung im Einzugsgebiet des Landkreises Leer.
10 Restabfallsäcke a 50 l Fassungsvermögen. Gilt für die Entsorgung in Zuge der Restabfallabholung im Einzugsgebiet des Landkreises Leer.
10 Restabfallsäcke a 30 l Fassungsvermögen. Gilt für die Entsorgung in Zuge der Restabfallabholung im Einzugsgebiet des Landkreises Leer.
10 Grünabfallsäcke a 20 l Fassungsvermögen. Gilt für die Entsorgung in Zuge der Grünabfallabholung im Einzugsgebiet des Landkreises Leer.
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